Jeder Zweite erkrankt statistisch im Laufe des Lebens an Krebs². Dies kann auch zu finanziellen Problemen führen. Schließen Sie diese Lücke für sich und Ihre Liebsten. Lassen Sie sich ganz einfach und unverbindlich von uns beraten.
Dank moderner Medizin gibt es heutzutage viele Behandlungsmöglichkeiten von Krebs. Nicht alle davon werden von der Krankenkasse getragen, z.B. Therapien zur Stärkung des Immunsystems, Zuzahlungen für Medikamente oder die Behandlung in bestimmten Fachkliniken. Hinzu kommen Einkommenslücken, falls Sie Krankengeld beziehen.
Vor Krebs können wir Sie nicht schützen. Vor den finanziellen Folgen schon!
Sollten Sie an Krebs erkranken, können Sie über unsere gezahlte Leistung frei verfügen - egal, ob Sie in Therapien oder eine Weltreise investieren möchten. Es liegt ganz bei Ihnen!
Nach der Diagnose Krebs zahlen wir die gesamte Versicherungssumme aus.
Mit dem Geld können Sie machen, was Sie wollen.
Wir zahlen nicht nur Geld, wir begleiten Sie auch während der Erkrankung.
Gilt auch für alle Kinder, die Sie noch bekommen werden.
Die Krebsversicherung ist jederzeit zum nächsten Monatsersten kündbar. Zudem gilt ein Widerrufsrecht von 30 Tagen.
Anstatt einer Kündigung können Sie die Beitragszahlung auch bis zu 12 Monate aufschieben oder die Zahlung einstellen.
Bei Diagnose Krebs reicht uns das Foto des Facharztberichts.
Der Leistungsfall ist bei uns klar definiert. Es gibt keine Vorraussetzungen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen.
Die NÜRNBERGER Versicherung ist ein finanzstarker Partner und unterliegt dem deutschen Versicherungsaufsichtsgesetz und ist Mitglied des Sicherungsfonds für Lebensversicherungen.
Unser Online-Antrag ersetzt Papierkram und Voruntersuchungen. Trotzdem schaffen wir es, Ihren Gesundheitszustand individuell zu prüfen. So können wir auch Kunden versichern, die bereits gesundheitlich vorbelastet sind.
Für uns spielt es keine Rolle, ob in Ihrer Familie bereits eine Krebserkrankung vorgekommen ist.
1 Alle Informationen zu unseren Aktionen entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen.
2 Quelle: Robert Koch Institut, 2017